Bestellen des Antragsformulars "Gesuch um Erteilung eines Lernfahrausweises". Erhältlich bei uns oder beim Straßenverkehrsamt.
Formular ausfüllen, Seh- und Hörtest bei einem Optiker / Arzt durchführen (Test ist zwei Jahre gültig). Anschließend bei der Einwohnerkontrolle oder mit Pass / ID direkt beim Straßenverkehrsamt bestätigen lassen.
Nothelferkurs absolvieren. Spätestens bei der Anmeldung zur Theorieprüfung muss eine gültige Bestätigung des Nothelferkurses vorliegen. Der Nothelferkurs ist sechs Jahre gültig und kann schon mit 14 Jahren absolviert werden.
Die Theorieprüfung ist frühestens einen Monat vor Erreichen des erforderlichen Mindestalters möglich (Kategorie A1 ab 16 Jahren; Kategorien A/B ab 18 Jahren). Die bestandene Theorieprüfung ist zwei Jahre gültig.
Der Lernfahrausweis wird dir nach bestandener Theorieprüfung vom Straßenverkehrsamt zugestellt.
Jetzt geht's endlich los mit den Fahrstunden oder mit dem Töff Grundkurs.
Sobald du im Besitz eines gültigen Lernfahrausweises bist, spätestens jedoch bei der Anmeldung für die praktische
Führerprüfung, musst du den VKU absolvieren.
Die Anmeldung zur praktischen Prüfung erfolgt in der Regel durch den Fahrlehrer oder die Fahrlehrerin.
Während dieser 3 Jahre muss eine Weiterbildung von insgesamt 16 Stunden besucht werden ( Siehe 2-Phasenausbildung ).